Um die aktive und sanfte Mobilität sowie die Elektromobilität zu fördern und um die Mobilität nachhaltig sauberer zu machen, hat die luxemburgische Regierung beschlossen, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 8% (7% bis 31. Dezember 2023) auf den Verkauf, die Vermietung und die Reparatur von Fahrrädern anzuwenden, einschließlich E-Bikes.
Unsere Fahrradpreise werden entsprechend angepasst!
Darüber hinaus bleibt die Subvention für den Kauf eines Fahrrads oder eines Elektrofahrrads (Pedelec-25) für in Luxemburg ansässige Personen bis zum 31. März 2024 gültig.
Privatpersonen haben Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Fahrzeugpreises ohne Mehrwertsteuer, jedoch nicht über 600 EUR.
Darüber hinaus bieten einige Kommunen zusätzliche Hilfen an, die mit denen des Landes kombiniert werden können.
Weitere Informationen zur Förderung:
Staatlicher Zuschuss zum Kauf eines Pedelecs25 oder eines Fahrrads”